Datenschutz Definition: Was ist Datenschutz?

Um das Thema Datenschutz kommt spätestens seit der DSGVO keiner mehr herum. Unternehmen müssen sich mit den Anforderungen auseinandersetzen und sind mit der Umsetzung nicht selten maßlos überfordert. Mit diesem Ratgeber wollen wir etwas Licht ins Dunkel bringen und Ihnen nicht nur die Datenschutz Definition, sondern auch einen ersten Überblick zum Datenschutz allgemein liefern.

Was ist Datenschutz? Kurzdefinition

Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen vor missbräuchlicher Verwendung.

Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Daten wie

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefonnummer

Der Datenschutz stützt somit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also die Freiheit des Einzelnen, selbst über die Verarbeitung seiner Daten zu bestimmen. Gesetzliche Grundlage für den Datenschutz in Deutschland ist zum einen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), eine Verordnung der EU, sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Datenschutzgrundsätze

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss nach bestimmten Grundsätzen erfolgen (vgl. Art. 5 (1) DSGVO):

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
    • Die Verarbeitung muss auf „rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise“ (Art. 5 (1) a) DSGVO) erfolgen.
  • Zweckbindung
    • Die Verarbeitung der Daten darf nur für den Zweck erfolgen, zu dem die Daten erhoben wurden.
  • Datenminimierung
    • Es dürfen nur die für den jeweiligen Zweck notwendigen Daten erhoben werden.
  • Richtigkeit
    • Die verarbeiteten personenbezogenen Daten müssen sachlich richtig und, wenn notwendig, auf dem aktuellen Stand sein.
  • Speicherbegrenzung
    • Die Identifizierung der betroffenen Person anhand der erhobenen Daten darf nur solange möglich sein wie für den jeweiligen Zweck erforderlich.
  • Integrität und Vertraulichkeit
    • Die erhobenen Daten müssen angemessen geschützt werden, unter anderem vor Verlust, unberechtigter Verarbeitung und Veränderung sowie Einsichtnahme.

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn es dazu eine Grundlage gibt. In Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung werden diese Bedingungen festgelegt. Beispiele für solche Grundlagen sind die Anbahnung und Erfüllung von Verträgen, die Einwilligung der betroffenen Person oder die Verarbeitung auf Basis der „berechtigten Interessen“. Ein Beispiel für ein berechtigtes Interesse ist ein Betreiber eines Web-Servers, der zur Analyse von Fehlern auf der Website Log-Dateien anlegt, die unter anderem die IP-Adresse der Besucher enthalten.

Rechte der betroffenen Person

Die oben dargestellten Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten werden durch verschiedene Pflichten des Verarbeiters der Daten bzw. Rechte der betroffenen Person ergänzt (Kap. 3 DSGVO):

  • Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
  • Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
  • Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
  • Auskunftsrecht der betroffenen Person
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Widerspruchsrecht
  • automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Steigende Bedeutung des Datenschutzes in der Digitalisierung

Der Schutz der personenbezogenen Daten der einzelnen Person ist von enormer Bedeutung, da der unbefugte Zugriff auf personenbezogene Daten drastische Konsequenzen nach sich ziehen kann. So können beispielsweise der Name und die Kreditkarteninformation einer Person ausreichen, um in betrügerischer Absicht Waren auf den Namen (und auf Kosten) dieser Person zu bestellen. Bei Zugriff weiterer Daten wie dem Geburtsdatum oder sogar Kopien von Ausweisdokumenten sind auch deutlich weitergehende Betrugsszenarien möglich.

Cybersecurity

Um sich hier zu schützen, sind nicht nur Maßnahmen des Einzelnen notwendig (wie zum Beispiel beim Schutz vor Phishing), sondern auch Schutzmaßnahmen der Stellen, die die personenbezogenen Daten verarbeiten.

Unsere Welt wird seit Jahrzehnten immer digitaler. Technische Errungenschaften wie das Internet, Mobiltelefonie und bargeldlose elektronische Zahlungsmethoden machen unser Leben leichter – stellen aber auch eine steigende Gefahr für die personenbezogenen Daten dar. Die Bedeutung des Datenschutzes für den Einzelnen ist in den letzten Jahren daher deutlich gewachsen, da immer mehr Tätigkeiten des Alltags in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erhebung von personenbezogenen Daten stehen. Beispiele für solche Tätigkeiten sind

  • das Online-Shopping, bei dem nicht nur Personen-und Zahlungsdaten für den Anbieter sichtbar werden, sondern auch die vollständige Einkaufs- und ggf. Sucherhistorie und die daraus ableitbaren Einstellungen oder Vorlieben
  • die Kommunikation über soziale Netzwerke, die neben Daten zur Person ggf. auch die Kommunikationsinhalte aus privaten Unterhaltungen vorhalten
  • das Bewegen im Alltag mit einem Smartphone, das je nach Konfiguration die Standortdaten des Nutzers erfasst und damit die Bildung vollständiger Bewegungsprofile erlaubt.

Mangelndes Bewusstsein für Datenschutz

Sie sehen: Diese Beispiele bewegen sich sehr nah an unserem Alltag und beschreiben nicht mal außergewöhnliche Situationen. Der Großteil der Menschen macht sich dabei kaum Gedanken über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Selten wird wirklich hinterfragt, wo im Netz welche Daten eingegeben werden. Zu verlockend erscheint beispielsweise der Preis bei diesem spannenden Gewinnspiel.

Cybersecurity

Das Bewusstsein für den Datenschutz ist häufig noch immer auf beiden Seiten längst nicht so ausgeprägt, wie es sein sollte. Auf Seiten der Daten verarbeitenden Instanz kann dieses fehlende Bewusstsein mittlerweile zu hohen Bußgeldern führen, dies wird in Kapitel 8 der DSGVO umschrieben. Als Unternehmen kommen Sie also nicht mehr um das Thema Datenschutz herum. Betroffene Personen, die mit ihren Daten nicht allzu umsichtig gehen, werden durch den Datenschutz immerhin mit dem Recht auf Löschung geschützt – was natürlich nicht bedeutet, dass Sie mit Ihren Daten freizügig umgehen sollten.

Unterschied zwischen Datenschutz und Informationssicherheit

Datenschutz bezieht sich ausschließlich auf den Schutz personenbezogener Daten und deckt sowohl rechtliche Aspekte wie zum Beispiel die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung oder die Rechte der betroffenen Personen ab, als auch die sicherzustellenden Schutzziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität.

Die Informationssicherheit bezieht sich allgemein auf die Erreichung definierter Schutzziele, häufig sind das die schon genannten Ziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität, für alle Daten einer Organisation oder eines Unternehmens. Die Sensibilität der zu schützenden Informationen und die Anforderungen an die Schutzmaßnahmen werden dabei von der jeweiligen Organisation anhand der jeweils eigenen Schutzbedarfe festgelegt.

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Informationssicherheit?

Beim Datenschutz geht es um die Umsetzung strenger gesetzlicher Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten. Bei der Informationssicherheit definiert das Unternehmen die Schutzmaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Daten selbst.

In der Umsetzung gibt es zwischen Datenschutz und Informationssicherheit häufig starke Überschneidungen, da zum einen die Schutzziele meist identisch sind und zum anderen die jeweils zu ergreifenden technischen und organisatorischen Maßnahmen aus dem Bereich des Datenschutzes sowie der Informationssicherheit sehr ähnlich sind. Ein Unternehmen profitiert daher davon, die Schutzmaßnahmen aus beiden Bereichen abgestimmt und koordiniert umzusetzen.

Hier geht’s zu unserem umfassenden Ratgeber zur Informationssicherheit >>

Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit

Die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit werden fälschlicherweise häufig synonym verwendet. Zwar gehen sie miteinander Hand in Hand und hängen voneinander ab, doch gibt es Unterschiede in der Bedeutung beider Begrifflichkeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?

Im Gegensatz zum Datenschutz, der sich auf den Schutz personenbezogener Daten fokussiert, umfasst die Datensicherheit Daten jeglicher Art, also auch solche ohne Personenbezug.

Der Begriff Datensicherheit bezeichnet also im Allgemeinen die Sicherung von Daten jeglicher Art vor unberechtigtem Zugriff durch jeweils geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Es geht also mehr um das „wie“ als um das „ob“: „Wie (mit welchen Maßnahmen) können die Daten geschützt werden?“ statt „Dürfen diese Daten erhoben und verarbeitet werden?“

Hier geht’s zu unserem umfassenden Ratgeber zur Datensicherheit >>

Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherung

Die Unterscheidung der beiden Begrifflichkeiten Datenschutz und Datensicherung ist schon deutlich einfacher: Datensicherung bezeichnet die Erstellung von Backups, also dem Kopieren von Daten auf ein anderes Speichermedium, um diese im Falle des Datenverlusts wiederherzustellen zu können. Die Datensicherung ist also eine wichtige Maßnahme der Datensicherheit und somit auch Teil der Informationssicherheit.

Hier geht’s zu unserem umfassenden Ratgeber zur Datensicherung >>

So hängen die verschiedenen Begriffe aus der Informationssicherheit zusammen

Um Ihnen den Zusammenhang der Begrifflichkeiten möglichst nachvollziehbar zu veranschaulichen, möchten wir Ihnen diese Grafik zur Verfügung stellen:

Cybersecurity

Datenschutz – Pflichtprogramm für jedes Unternehmen

Die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung gelten grundsätzlich für die Verarbeitung von Daten durch Privatpersonen und Unternehmen. Privatpersonen sind jedoch für persönliche oder familäre Verarbeitungstätigkeiten von den Vorgaben ausgenommen, während es für Unternehmen keine im Alltag relevanten Ausschlüsse gibt, so dass die Vorgaben von Unternehmen im Wesentlichen immer umgesetzt werden müssen.

Datenschutz fängt im Kleinen an

Beim Gang in die Teeküche kurz den Laptop aufgeklappt im Büro stehen lassen – was soll in den fünf Minuten schon passieren? Der Feierabend naht, die Akten müssten eigentlich noch einsortiert werden, dann kommt aber ein wichtiger Anruf dazwischen – ach, dann werden die Akten eben morgen früh einsortiert. Doch schon anhand dieser zwei simplen Beispiele aus dem Arbeitsalltag zeigt sich, wie schnell der Datenschutz nicht mehr gewährleistet ist. Umso wichtiger ist es also, dass Sie neben den technischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes auch Ihre gesamte Belegschaft für das Thema sensibilisieren. Seien Sie aufmerksam und vermeiden Sie mit der Umsetzung der richtigen Maßnahmen hohe Bußgelder, die bei Verstößen gegen den Datenschutz auf Sie warten.

Der durch die DSGVO vorgesehene Bußgeldrahmen für Verstöße ist an den Umsatz des Unternehmens gekoppelt (vgl. Art. 83 DSGVO), so dass unabhängig von der Größe des Unternehmens beträchtliche Bußgelder verhängt werden können.

Datenschutz ist Pflicht

Für Unternehmen ist es absolute Pflicht, relevante Datenschutz-Vorgaben in den eigenen Abläufen zu berücksichtigen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der erhobenen Daten umzusetzen.

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