Die Ransomware-Wette

Sie denken, Ihre IT ist sicher?
Wir wetten dagegen!

Ransomware gehört aktuell zu den stärksten Bedrohungen der Cybersicherheit von Unternehmen, weil ein erfolgreicher Angriff zu erheblichen finanziellen und reputativen Schäden führen kann. Die Angriffe werden immer raffinierter. Zudem sind die Lösegelder, die von den Angreifern gefordert werden, in den letzten Jahren exponentiell gestiegen. Die meisten Unternehmen haben entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen und setzen Schadsoftware ein, die ihnen ein Gefühl der Sicherheit vermittelt.

Wir wetten mit Ihnen, dass diese Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind und Cyberkriminelle bei Ihnen leichtes Spiel haben!

So funktioniert die Ransomware-Wette im Detail

Sie buchen von uns einen Ransomware-Check, bei dem wir prüfen, inwiefern Ihr Unternehmen gegen Ransomware-Angriffe geschützt ist. Anhand von fünf Prüfgruppen stellen wir fest, ob

  • Ihre aktuellen Sicherheitslösungen potenzielle Ransomware-Angriffe abwehren können,
  • Ihr Backup-Strategie Daten im Falle eines Angriffs wiederherstellen kann,
  • Ihre Mitarbeiter ausreichend für die Bedrohungslage sensibilisiert sind,
  • generelle Sicherheitsmaßnahmen wie Multi-Faktor-Authentifizierung vorhanden sind,
  • Notfallpläne im Falle eines erfolgreichen Angriffs schnell und zuverlässig greifen können.

Der Check wird auf der Basis der Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchgeführt.

Sie gewinnen die Wette

wenn Sie bei unserem Ransomware-Checkup einen Erfüllungsgrad von mehr als 75 % erreicht haben. Von uns erhalten Sie eine Gutschrift und einen ausführlichen Bericht über den Zustand Ihrer Schutzmaßnahmen zusammen mit Handlungsempfehlungen, wie Sie vorgefundene Mängel beseitigen können.

Sie verlieren die Wette

wenn Sie bei unserem Ransomware Checkup einen Erfüllungsgrad von weniger als 75 % erreicht haben. Sie erhalten in diesem Fall keine Gutschrift, dafür aber einen ausführlichen Bericht über den Zustand Ihrer aktuellen Schutzmaßnahmen zusammen mit Handlungsempfehlungen, wie Sie vorgefundene Mängel beseitigen können.

Schaffen Sie Klarheit über den Stand Ihrer IT-Sicherheit

Die Bedrohungslage verändert sich durch neuste Angriffsmethoden rasant. Viele Unternehmen unterschätzen ihre eigenen Gefährdung und vertrauen auf die Mythen, die rund um das Thema IT-Sicherheit kursieren.

Mythos 1: Unser Unternehmen ist zu klein und unbedeutend.

Viele kleine und mittlere Unternehmen glauben, dass sie aufgrund ihrer Größe für Hacker uninteressant sind. Doch gerade KMUs werden zunehmend zum Ziel von Cyberangriffen.

Mythos 2: Wir haben keine wertvollen Daten.

Nahezu alle Unternehmensdaten sind heute digital. Hacker haben es nicht nur auf für sie wertvolle Daten abgesehen, sondern wollen manchmal einfach nur Schaden anrichten oder Lösegeld fordern. Der Verlust sensibler Informationen kann gravierende Folgen haben.

Mythos 3: Unsere Compliance macht uns sicher.

Compliance-Vorgaben setzen oft nur Mindeststandards für die IT-Sicherheit. Diese Standards können nicht mit den sich schnell ändernden Cyberbedrohungen Schritt halten und bieten daher keinen umfassenden Schutz.

Mythos 4: Cloud und regelmäßige Patches bieten ausreichend Datensicherheit.

Regelmäßige Software-Patches sind wichtig, aber oft dauert es zu lange, bis Sicherheitslücken behoben werden. Angreifer nutzen diese Lücken häufig innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden aus.

Mythos 5: Alle Angriffe kommen von außen.

Viele gehen davon aus, dass interne Zugriffe vertrauenswürdig sind. Das ist gefährlich, da Insider oder kompromittierte Geräte auch Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk haben können, wenn keine Netzsegmentierung erfolgt.

Sie können mit der Wette nur gewinnen:

  • Klarheit und Transparenz durch umfassenden Blick auf den Status Ihrer IT-Sicherheit im Unternehmen
  • Minimaler Aufwand für die Erkenntnis, „was in Punkto Sicherheit im Unternehmen läuft“
  • Risiken rechtzeitig erkannt und minimiert
  • Konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Sorgfalts- und Nachweispflicht nachgekommen, Haftung der Geschäftsleitung durch „Fahrlässigkeit“ vermieden

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