BREKOM ist zur Einhaltung von Gesetzen und internen Vorgaben auf die Unterstützung der Mitarbeitenden und Vertragspartner angewiesen. Missstände müssen aufgedeckt werden, um einen möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden sowie Mitarbeitende und Dritte zu schützen.
Bei BREKOM stehen alle Mitarbeitenden in der Verantwortung, Risiken oder Verstöße gegen Gesetze und interne Vorgaben unverzüglich zu melden. Zudem ermutigen wir ausdrücklich unsere Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner und weitere Dritte, auf Verstöße, Auffälligkeiten und Risiken hinzuweisen.
Als Anlaufstellen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber steht die Compliance-Organisation der BREKOM GmbH, EWE AG sowie eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Alle Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG.
BREKOM versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor möglichen Repressalien geschützt.
Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von BREKOM selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von BREKOM entstanden sind.
Konzern-Compliance-Stelle
EWE AG
Stichwort “Hinweis”
Tirpitzstraße 39
26122 Oldenburg
Tel: 0162 2903669
Telefax: 0441 4805 1099
E-Mail: hinweis@ewe.de
Ombudsperson
Rechtsanwalt Jörn Beyer
HLP.Heiermann Losch Rechtsanwälte
Marienstraße 9-11
30171 Hannover
Tel: 0511 262 938 52
Fax: 0511 262 938 99
E-Mail: joern.beyer@hlp-rae.de
Das HinSchG sieht ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Über diesen Link geht’s zu den vom BfJ veröffentlichten Meldekanälen, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können.
Die Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem erfolgt nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Vielen Dank für Ihre Anfrage.