Deutschland schafft Einhaltung der NIS2-Frist nicht

Die NIS2-Richtlinie wurde bereits im Dezember 2022 veröffentlicht, um das Cybersicherheits-Niveau in der gesamten EU zu steigern. Sie basiert auf der bereits seit 2016 existierenden NIS1, erweitert aber die Anzahl der betroffenen Branchen und Sektoren und verschärft die Anforderungen. Ursprünglich wurde der Stichtag, an dem alle betroffenen Unternehmen die Anforderungen umgesetzt haben müssen, auf den 17. Oktober 2024 festgesetzt. Bis zu diesem Tag muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden sein. Diesen Termin kann Deutschland aber nicht einhalten.

Bremen, 24. Juli 2024.

Die Mitgliedstaaten müssen sich angemessen auf NIS2 vorbereiten

Nicht nur die Unternehmen müssen sich auf NIS2 vorbereiten, sondern auch die Mitgliedstaaten. Sie stehen zum Beispiel in der Pflicht, Sicherheitsteams zu bilden, klare gesetzliche Regeln zu definieren und Verantwortlichkeiten festzulegen. Eine spezielle Kooperationsgruppe gewährleistet die Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten.

Die NIS2-Richtlinie ist kein unmittelbar geltendes Recht. Das bedeutet, sie muss von den einzelnen Ländern in nationale Gesetze umgewandelt werden. Deutschland hat dazu das „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ (NIS2UmsuCG) auf den Weg gebracht, das aktuell noch als Referentenentwurf vorliegt.

Aktuelles zum Stand des NIS2-Gesetzes

Während der Anhörung im Mai sind insgesamt 62 Stellungnahmen eingegangen. Im Sommer ist nun ein Kabinettbeschluss samt des parlamentarischen Verfahrens geplant. Die Umsetzungspflicht wird nicht wie geplant zum 17.10.2024 erfolgen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Konkrete Prognosen sind nicht möglich. Man geht aber von einer Verzögerung von etwa 3 bis 6 Monaten aus. Unternehmen können daher nach aktuellem Stand mit einem Inkrafttreten des NIS2UmsuCG zu Anfang 2025 rechnen.

Für die Verzögerung gibt es verschiedene Gründe

Bevor ein Gesetz veröffentlicht wird, müssen alle Einwände genau geprüft werden. Kontroversen löste bei der Entwicklung des Gesetzesrahmens für NIS2 unter anderem der Beschluss des IT-Planungsrates aus. Er forderte, dass die NIS2-Richtlinie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aus dem Geltungsbereich herausnimmt. Ein Grund dafür ist, dass die Digitalisierung in diesem Bereich ohnehin nur schleppend vorangeht und die NIS2-Richtlinie für zusätzliche Verzögerungen sorgen wird. Das löste verschiedene Gegenreaktionen aus, denn Cybersicherheit ist gerade in diesem Sektor besonders wichtig.

Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf NIS2 vorbereiten

Unabhängig von der endgültigen Fristsetzung sollten Unternehmen nicht bis zum letzten Tag mit der Umsetzung der NIS2-Anforderungen warten. Der Anforderungskatalog ist komplex und es braucht Zeit für den Prozess der Umsetzung.

Zudem sollten Unternehmen sich nicht allein auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und deren Fristen versteifen. Schlussendlich geht es darum, Cyberattacken und die daraus resultierenden Konsequenzen zu verhindern. Maßnahmen zur Steigerung der Cybersicherheit können daher nicht früh genug umgesetzt werden.

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